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Häufig gestellte Fragen (FAQS)



Frage 1: Ist es noch möglich, die Erste Staatsprüfung nach der "alten" Landesverordnung abzulegen?

Nein, dies ist nicht mehr möglich. Siehe dazu das Schreiben des Landesprüfungsamtes zu den Fristen zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung.

 

Frage 2: Benötige ich noch ein Staatsexamen, wenn ich den lehramtsbezogenen BA-MA-Studiengang erfolgreich durchlaufen habe und mich für den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat an einem Studienseminar bewerben möchte?

Ja. Die Leistungen aus dem lehramtsbezogenen BA-MA-Studiengang müssen bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in Koblenz als Erstes Staatsexamen anerkannt werden. Gleiches gilt für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang. Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes der Universität Koblenz.
Die Bewerbung selbst erfolgt  über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD). Nähre Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://secure2.bildung-rp.de/VD/vd_bewStart.asp.


Frage 3: Wie lange dauert das Antragsverfahren?


Ab Antragstellung und beim Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert das Antragsverfahren in der Regel zwei bis drei Wochen, ehe die Bescheinigung abgeholt oder verschickt werden kann.


Frage 4: Muss ich den Antrag persönlich in der Geschäftsstelle abgeben bzw. muss ich die Bescheinigung persönlich abholen?

Nein. Der Antrag kann auch postalisch übermittelt werden. Gleiches gilt auch für die Bescheinigung. Sie werden per Mail informiert, wenn die Bescheinigung bei uns zur Abholung bereit liegt bzw. an Sie verschickt wird. Genauere Informationen finden Sie auf dem  Antragsformular. Während der Sprechzeiten können Sie natürlich auch persönlich bei uns vorbei kommen.


Frage 5: Wird die Bescheinigung über die Erste Staatsprüfung auch unmittelbar an die ADD geschickt?

Nein. Sie erhalten die Bescheinigung im Original sowie zwei beglaubigte Kopien. Die Übermittlung der Bescheinigung an die ADD müssen Sie selbst übernehmen.


Frage 6: Bis wann muss die Bescheinigung bei der ADD vorliegen, wenn ich mich um einen Platz im Studienseminar für den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat beworben habe?

Die jeweiligen Nachreichefristen für die Bescheinigung finden Sie auf den entsprechenden Publikationen der ADD.