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Aktuelles

Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen (Zertifikatsstudium) als Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für Lehrämter
Ein erfolgreich absolvierter Zertifikatsstudiengang kann als Erweiterungsprüfung auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes anerkannt werden.

 

Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterprüfungen

Studierende, die ihre Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung für das Lehramt anerkennen lassen möchten, laden sich das dafür notwendige Antragsformular auf der Seite  Downloads herunter und reichen dieses bitte ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle Koblenz ein oder füllen das Online-Antragsformular aus und senden uns die notwendigen Unterlagen postalisch zu.

Nach Abgabe der Unterlagen erfolgt eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen, ehe die Bescheinigung in der Geschäftsstelle vorliegt.

Für die Bescheinigung besteht gegenüber der Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst bzw. für das Referendariat eine gesonderte Nachreichefrist, die den jeweiligen Bewerberinformationen der  ADD entnommen werden kann.

Zur Beachtung:
Studierende der Universität Koblenz, der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau Abt. Landau und der Universität Mainz richten ihren Antrag an die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes an der Universität Koblenz.
Studierende der Universität Kaiserslautern Abt. Kaiserslautern und der Universität Trier senden ihren Antrag auf Anerkennung an die Geschäftsstelle in Trier!

 

Ausfall und Verlegung von Sprechstundenzeiten:

Wir bitten vom regelmäßigen Publikumsverkehr abzusehen - gerne können Sie vorab telefonisch einen Besuchstermin mit uns vereinbaren. Bitte nutzen Sie vornehmlich die Möglichkeit per Mail, telefonisch oder postalisch mit uns Kontakt aufzunehmen.

Telefonisch sind wir grundsätzlich Mo-Mi von 9.00 - 15.00 Uhr und Do von 9.00 -12.00 Uhr erreichbar.

Allgemein:

s.o.

Frau Petersen:
s.o.