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Antrag auf Anerkennung

Antrag auf Anerkennung lehramtsbezogener Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung

Antrag auf Anerkennung



Gemäß § 10 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter vom 12. September 2007 (GVBl. S. 152) - in der entsprechend gültigen Fassung - beantrage ich die Anerkennung meiner Hochschulprüfungen als Erste Staatsprüfung für das ✲


 
 
 
 
 
Bei dem Studiengang Lehramt an Realschulen plus und dem Fach "Wirtschaft und Arbeit" bitte den gewählten Schwerpunkt ✲ ankreuzen:


 
 
 


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