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   Die Geschäftsstelle ist von Montag,
   den 04.08.2025, bis einschließlich
   Freitag, den 15.08.2025, nicht besetzt
.

 
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Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen an der Universität Koblenz und der Universität Mainz

Bitte beachten Sie seit der Zusammenführung der Universitäten Kaiserslautern und Landau zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau die Zuständigkeiten!
Studierende der Universität Koblenz, der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau Abt. Landau und der Universität Mainz richten ihren Antrag auf Anerkennung ihrer lehramtsbezogenen BA/MA-Studiengänge als Erste Staatsprüfung an die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes an der Universität Koblenz.
Studierende der Universität Kaiserslautern Abt. Kaiserslautern und der Universität Trier senden ihren Antrag auf Anerkennung an die Geschäftsstelle in Trier!


Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind:
 

Beratung - insbesondere bei Fragen

  • im Hinblick auf eine Lehrkräfte-Wechselprüfung
  • im Hinblick auf die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener BA/MA-Studiengänge als erste Staatsprüfung
  • im Hinblick auf zurückliegende Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter Grund- und Hauptschule, Realschulen, Förderschulen sowie Gymnasien
  • allgemeine Fragen zum Anerkennungsverfahren von Hochschulprüfungen


Ausstellen von Bescheinigungen
- insbesondere

  • Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener BA/MA-Studiengänge als Erste Staatsprüfung
  • Anerkennung von lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengängen als Erweiterungsprüfung

     

Zuständigkeit:
Falls Sie für den lehramtsbezogenen BA-MA-Studiengang eingeschrieben sind, wenden Sie sich bitte mit allen Fragen zum Prüfungsverlauf an das Hochschulprüfungsamt Ihrer Universität!

Letzte Änderung am 02.06.2025